Asana Gesundheitssport 

 

Rehasport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetfrei für den Arzt.

Die Verordnung muss vom Kostenträger i.d.R. von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden. Dazu reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Bewilligung ein und kommen anschließend mit dieser zu uns. 

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Ihr Weg zum Rehasport:

 

1. Gesundheitliche Beschwerden

Beschwerden der Wirbelsäule, Rücken und Gelenke

 

2. Arztbesuch

Gespräch mit Haus- oder Facharzt über die Möglichkeit  bzw. Notwendigkeit der Verordnung von Rehasport

 

3. Ärztlicher Antrag auf Kostenübernahme für Rehasport

Formular 56, in der Regel 50 Termine innerhalb von 18 Monaten

 

4. Besuch Asana Gesundheitssport

Beratung zum Kursangebot mit anschließender Bestätigung Ihrer

Teilnahme an einer Sportgruppe bei uns

 

5. Genehmigung durch den Kostenträger

z. B. Krankenskassen, Unfall- oder Rentenversicherungen

 

Teilnahme am Sport ist auch ohne Verordnung über eine 10ner Karte möglich

 

.... uns los geht es :)

 

Öffnungszeiten

Reha: Kursplan 

 

Trainingswelt:

MO:     08:00 - 20:00

DI/DO: 08:00 - 12:00  // 16:00 - 20:00

MI/Fr: 08:00 - 16:00

 

Kontakt

 

Asana Gesundheitssport

 Gesundheit - Bewegung - Entspannung

Johannes-R.-Becher Str. 20

19059 Schwerin

0385 745 26 99 6

Asana.schwerin@gmail.com